Grundsteuer Pulsnitz

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Pulsnitz (Stadt in Sachsen).

Grundsteuer Hebesatz Pulsnitz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 307 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

420 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pulsnitz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Pulsnitz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 425,18 %. Damit liegt der Hebesatz in Pulsnitz 1,23 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ohorn 440 % und in Großröhrsdorf 410 %. Die Grundsteuer in Dresden wird anhand eines Hebesatzes von 635 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pulsnitz

PulsnitzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Großröhrsdorf 410 %
Pulsnitz 420 %
Haselbachtal 430 %
Lichtenberg 430 %
Ohorn 440 %
Steina 440 %
Großnaundorf 488 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pulsnitz

In Sachsen bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen) wie folgt:

Grundsteuer Pulsnitz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 71.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,36 Promille
×
Hebesatz 420 %
=
Grundsteuer 2025 108,26 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Pulsnitz berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Pulsnitz

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Pulsnitz

Für eine Eigentumswohnung mit 132 qm Wohnungsfläche, Baujahr 2000, einer anteiligen Grundstücksgröße von 73 qm und einem Bodenrichtwert von 53,00 € / qm in Pulsnitz (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 167.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pulsnitz beläuft sich damit ab 2025 auf 253,26 €.

Grundsteuerwert
167.500,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
253,26 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pulsnitz

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1903) auf einem Grundstück von 212 qm (Bodenrichtwert 55,00 €) und einer Wohnfläche von 83 qm in Pulsnitz (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 70.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 106,90 €.

Grundsteuerwert
70.700,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
106,90 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pulsnitz

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1910) in Pulsnitz (Bodenrichtwert 55,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 172 qm und einer Wohnfläche von 88 qm beträgt 55.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 84,07 €.

Grundsteuerwert
55.600,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
84,07 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Pulsnitz

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Pulsnitz mit einem Bodenwert von 138.966,00 Euro (Grundstücksfläche 2.622 qm × 53,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 692.401,37 Euro (Baujahr 1984, Normalherstellungskosten 1.066,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.457 qm), beträgt der Grundsteuerwert 581.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
581.900,00 €
× Steuermesszahl
0,72 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
1.759,67 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Hoyerswerda festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Pulsnitz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pulsnitz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Pulsnitz mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pulsnitz.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Pulsnitz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pulsnitz

Informieren Sie sich hier, ob Pulsnitz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pulsnitz

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2017 um 5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pulsnitz

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 733.288,00 €
Gewerbesteuer 2.436.416,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.493.087,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 571.075,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.376 Einwohnern in Pulsnitz betrug die Grundsteuer durchschnittlich 99,42 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pulsnitz

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Pulsnitz beträgt 420 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Pulsnitz ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Pulsnitz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Pulsnitz in Sachsen liegt, bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen).

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)