Grundsteuer Karstädt

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Karstädt (Gemeinde in Brandenburg).

Grundsteuer Hebesatz Karstädt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 270 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Karstädt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Karstädt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Brandenburg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 389,76 %. Damit liegt der Hebesatz in Karstädt 2,57 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Dambeck 416 % und in Balow 427 %. Die Grundsteuer in Schwerin wird anhand eines Hebesatzes von 595 % berechnet.

Nachbargemeinden von Karstädt

KarstädtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Brunow 350 %
Karstädt 380 %
Berge 380 %
Gülitz-Reetz 380 %
Lanz 380 %
Groß Pankow 381 %
Milow 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Karstädt

In Brandenburg berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Karstädt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 135.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 380 %
=
Grundsteuer 2025 159,03 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Karstädt kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Karstädt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Karstädt

Für eine Eigentumswohnung mit 85 qm Wohnfläche, Baujahr 1907, einer anteiligen Grundstücksgröße von 58 qm und einem Bodenrichtwert von 10,00 € / qm in Karstädt (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 57.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Karstädt beläuft sich damit ab 2025 auf 68,21 €.

Grundsteuerwert
57.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
68,21 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Karstädt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1910) auf einem Grundstück von 286 qm (Bodenrichtwert 26,00 €) und einer Wohnungsfläche von 87 qm in Karstädt (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 86.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 102,13 €.

Grundsteuerwert
86.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
102,13 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Karstädt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1987) in Karstädt (Bodenrichtwert 7,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 185 qm und einer Wohnfläche von 108 qm beträgt 104.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 123,57 €.

Grundsteuerwert
104.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
123,57 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Karstädt

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Karstädt mit einem Bodenwert von 10.080,00 Euro (Grundstücksfläche 1.008 qm × 10,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 938.008,37 Euro (Baujahr 1995, Normalherstellungskosten 1.360,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.009 qm), beträgt der Grundsteuerwert 663.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
663.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
857,36 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Kyritz festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Karstädt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Karstädt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Karstädt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Karstädt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Karstädt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Karstädt

Informieren Sie sich hier, ob Karstädt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Karstädt

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2012 um 26,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Karstädt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 827.766,00 €
Gewerbesteuer 1.468.243,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.943.095,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 307.630,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.886 Einwohnern in Karstädt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 140,63 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Karstädt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Karstädt beträgt 380 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Karstädt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Karstädt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Karstädt in Brandenburg liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)