Grundsteuer Übach-Palenberg

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Übach-Palenberg (Stadt in Nordrhein-Westfalen).

Grundsteuer Hebesatz Übach-Palenberg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

680 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Übach-Palenberg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Übach-Palenberg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 552,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Übach-Palenberg 23,00 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Geilenkirchen 600 % und in Baesweiler 460 %. Die Grundsteuer in Aachen wird anhand eines Hebesatzes von 525 % berechnet.

Nachbargemeinden von Übach-Palenberg

Übach-PalenbergGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Gangelt 440 %
Baesweiler 460 %
Herzogenrath 510 %
Geilenkirchen 600 %
Übach-Palenberg 680 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Übach-Palenberg

In Nordrhein-Westfalen ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Übach-Palenberg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 235.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 680 %
=
Grundsteuer 2025 497,28 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Übach-Palenberg berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Übach-Palenberg

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Übach-Palenberg

Für eine Wohnung mit 178 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1923, einer anteiligen Grundstücksfläche von 106 qm und einem Bodenrichtwert von 220,00 € / qm in Übach-Palenberg (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 155.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Übach-Palenberg beläuft sich damit ab 2025 auf 327,37 €.

Grundsteuerwert
155.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
680 %
= Grundsteuer
327,37 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Übach-Palenberg

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1967) auf einem Grundstück von 300 qm (Bodenrichtwert 220,00 €) und einer Wohnfläche von 97 qm in Übach-Palenberg (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 129.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 271,93 €.

Grundsteuerwert
129.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
680 %
= Grundsteuer
271,93 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Übach-Palenberg

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1985) in Übach-Palenberg (Bodenrichtwert 140,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 232 qm und einer Wohnfläche von 132 qm beträgt 161.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 341,29 €.

Grundsteuerwert
161.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
680 %
= Grundsteuer
341,29 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Übach-Palenberg

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Übach-Palenberg mit einem Bodenwert von 543.180,00 Euro (Grundstücksfläche 2.469 qm × 220,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 581.856,60 Euro (Baujahr 1987, Normalherstellungskosten 1.004,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.300 qm), beträgt der Grundsteuerwert 843.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
843.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
680 %
= Grundsteuer
1.950,65 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Geilenkirchen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Übach-Palenberg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Übach-Palenberg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Übach-Palenberg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Übach-Palenberg.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Übach-Palenberg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Übach-Palenberg

Informieren Sie sich hier, ob Übach-Palenberg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Übach-Palenberg

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2019 um -2,2 % gefallen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Übach-Palenberg

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 5.855.468,00 €
Gewerbesteuer 19.561.662,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 10.127.436,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.367.623,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 23.923 Einwohnern in Übach-Palenberg betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 244,76 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Übach-Palenberg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Übach-Palenberg beträgt 680 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Übach-Palenberg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Übach-Palenberg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Übach-Palenberg in Nordrhein-Westfalen liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)