Grundsteuer Oberbillig

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Oberbillig (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Oberbillig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

450 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Oberbillig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Oberbillig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Oberbillig 13,98 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Langsur 450 % und in Wasserliesch 460 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Oberbillig

OberbilligGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberbillig 450 %
Langsur 450 %
Temmels 450 %
Tawern 460 %
Wasserliesch 460 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Oberbillig

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Oberbillig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 190.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 450 %
=
Grundsteuer 2025 265,89 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Oberbillig kalkuliert, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Oberbillig

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Oberbillig

Für eine Eigentumswohnung mit 125 qm Wohnfläche, Baujahr 1967, einer anteiligen Grundstücksfläche von 82 qm und einem Bodenrichtwert von 120,00 € / qm in Oberbillig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 96.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Oberbillig beläuft sich damit ab 2025 auf 134,20 €.

Grundsteuerwert
96.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
134,20 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Oberbillig

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1950) auf einem Grundstück von 506 qm (Bodenrichtwert 170,00 €) und einer Wohnfläche von 153 qm in Oberbillig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 166.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 232,55 €.

Grundsteuerwert
166.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
232,55 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Oberbillig

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 2008) in Oberbillig (Bodenrichtwert 120,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 302 qm und einer Wohnfläche von 166 qm beträgt 299.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 417,94 €.

Grundsteuerwert
299.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
417,94 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Oberbillig

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Oberbillig mit einem Bodenwert von 91.200,00 Euro (Grundstücksfläche 760 qm × 120,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 915.843,90 Euro (Baujahr 2001, Normalherstellungskosten 1.705,00 Euro, Brutto-Gundfläche 761 qm), beträgt der Grundsteuerwert 755.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
755.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
450 %
= Grundsteuer
1.155,47 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Oberbillig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Oberbillig aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Oberbillig mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Oberbillig.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Oberbillig.

Aktuelles zur Grundsteuer in Oberbillig

Informieren Sie sich hier, ob Oberbillig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Oberbillig

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2018 um 12,5 % gestiegen.

Steueraufkommen Oberbillig

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 113.126,00 €
Gewerbesteuer 76.010,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 305.220,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 4.654,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 952 Einwohnern in Oberbillig betrug die Grundsteuer durchschnittlich 118,83 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Oberbillig

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Oberbillig beträgt 450 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Oberbillig ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Oberbillig wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Oberbillig in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)