Grundsteuer Oßling

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Oßling (Gemeinde in Sachsen).

Grundsteuer Hebesatz Oßling

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

480 Prozent (2022)

Für 2025 liegt der aufkommensneutrale Hebesatz zwischen 380 und 400 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Oßling mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Oßling per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 423,65 %. Damit liegt der Hebesatz in Oßling 13,30 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wittichenau 420 % und in Bernsdorf 380 %. Die Grundsteuer in Cottbus wird anhand eines Hebesatzes von 500 % berechnet.

Nachbargemeinden von Oßling

OßlingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Bernsdorf 380 %
Ralbitz-Rosenthal 412 %
Kamenz 420 %
Nebelschütz 420 %
Wittichenau 420 %
Oßling 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Oßling

In Sachsen berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen) wie folgt:

Grundsteuer Oßling berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 295.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,36 Promille
×
Hebesatz 480 %
=
Grundsteuer 2025 510,45 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Oßling kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Oßling

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Oßling

Für eine Eigentumswohnung mit 146 qm Wohnfläche, Baujahr 1982, einer anteiligen Grundstücksgröße von 93 qm und einem Bodenrichtwert von 12,00 € / qm in Oßling (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 126.600,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Oßling beläuft sich damit ab 2025 auf 218,76 €.

Grundsteuerwert
126.600,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
218,76 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Oßling

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1968) auf einem Grundstück von 437 qm (Bodenrichtwert 19,00 €) und einer Wohnfläche von 173 qm in Oßling (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 135.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 233,28 €.

Grundsteuerwert
135.000,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
233,28 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Oßling

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1951) in Oßling (Bodenrichtwert 19,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 163 qm und einer Wohnfläche von 99 qm beträgt 59.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 102,99 €.

Grundsteuerwert
59.600,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
102,99 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Oßling

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Oßling mit einem Bodenwert von 23.856,00 Euro (Grundstücksfläche 1.988 qm × 12,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 743.935,73 Euro (Baujahr 1989, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.326 qm), beträgt der Grundsteuerwert 537.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
537.400,00 €
× Steuermesszahl
0,72 ‰
× Hebesatz
480 %
= Grundsteuer
1.857,26 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Hoyerswerda festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Oßling.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Oßling aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Oßling mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Oßling.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Oßling.

Aktuelles zur Grundsteuer in Oßling

Informieren Sie sich hier, ob Oßling eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Oßling sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Oßling

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2014 um 20 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Oßling

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 222.133,00 €
Gewerbesteuer 247.510,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 753.833,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 90.361,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.246 Einwohnern in Oßling betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 98,90 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Oßling

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Oßling beträgt 480 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Oßling ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Oßling wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Oßling in Sachsen liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen).

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)