Grundsteuer Nottertal-Heilinger Höhen

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Nottertal-Heilinger Höhen (Gemeinde in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Nottertal-Heilinger Höhen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

440 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Nottertal-Heilinger Höhen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Nottertal-Heilinger Höhen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 401,40 %. Damit liegt der Hebesatz in Nottertal-Heilinger Höhen 9,62 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Marolterode 405 % und in Holzsußra 400 %. Die Grundsteuer in Erfurt wird anhand eines Hebesatzes von 565 % berechnet.

Nachbargemeinden von Nottertal-Heilinger Höhen

Nottertal-Heilinger HöhenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ebeleben 402 %
Körner 404 %
Marolterode 405 %
Unstrut-Hainich 410 %
Bad Langensalza 420 %
Nottertal-Heilinger Höhen 440 %
Mühlhausen/Thüringen 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Nottertal-Heilinger Höhen

In Thüringen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Nottertal-Heilinger Höhen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 82.200,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 440 %
=
Grundsteuer 2025 112,12 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Nottertal-Heilinger Höhen berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Nottertal-Heilinger Höhen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Nottertal-Heilinger Höhen

Für eine Eigentumswohnung mit 105 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1998, einer anteiligen Grundstücksgröße von 57 qm und einem Bodenrichtwert von 41,00 € / qm in Nottertal-Heilinger Höhen (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 122.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Nottertal-Heilinger Höhen beläuft sich damit ab 2025 auf 167,36 €.

Grundsteuerwert
122.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
167,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Nottertal-Heilinger Höhen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1942) auf einem Grundstück von 457 qm (Bodenrichtwert 12,00 €) und einer Wohnfläche von 139 qm in Nottertal-Heilinger Höhen (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 105.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 143,63 €.

Grundsteuerwert
105.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
143,63 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Nottertal-Heilinger Höhen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1917) in Nottertal-Heilinger Höhen (Bodenrichtwert 26,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 241 qm und einer Wohnfläche von 129 qm beträgt 82.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 112,53 €.

Grundsteuerwert
82.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
112,53 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Nottertal-Heilinger Höhen

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Nottertal-Heilinger Höhen mit einem Bodenwert von 76.301,00 Euro (Grundstücksfläche 1.861 qm × 41,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 2.946.236,48 Euro (Baujahr 2021, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 980 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.511.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.511.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
2.260,76 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Mühlhausen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Nottertal-Heilinger Höhen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Nottertal-Heilinger Höhen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Nottertal-Heilinger Höhen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Nottertal-Heilinger Höhen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Nottertal-Heilinger Höhen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Nottertal-Heilinger Höhen

Informieren Sie sich hier, ob Nottertal-Heilinger Höhen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Nottertal-Heilinger Höhen sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Nottertal-Heilinger Höhen

Gesunkener Hebesatz:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um -0,9 % gefallen.

Steueraufkommen Nottertal-Heilinger Höhen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 837.790,00 €
Gewerbesteuer 2.012.037,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.323.532,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 437.922,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.645 Einwohnern in Nottertal-Heilinger Höhen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 148,41 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Nottertal-Heilinger Höhen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Nottertal-Heilinger Höhen beträgt 440 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Nottertal-Heilinger Höhen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Nottertal-Heilinger Höhen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Nottertal-Heilinger Höhen in Thüringen liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)