Grundsteuer Rheda-Wiedenbrück

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Rheda-Wiedenbrück (Stadt in Nordrhein-Westfalen).

Grundsteuer Hebesatz Rheda-Wiedenbrück

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 259 Prozent (2024) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 267 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

501 Prozent (2024)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 647 Prozent Prozent. Für Wohngrundstücke läge der Hebesatz bei 508 Prozent und für Nichtwohngrundstücke 1085 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2025 für Rheda-Wiedenbrück mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Rheda-Wiedenbrück per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen mit mehr als 25.000 und bis zu 50.000 Einwohnern 622,83 %. Damit liegt der Hebesatz in Rheda-Wiedenbrück 24,32 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Langenberg 501 % und in Herzebrock-Clarholz 440 %. Die Grundsteuer in Gütersloh wird anhand eines Hebesatzes von 606 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rheda-Wiedenbrück

Rheda-WiedenbrückGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Herzebrock-Clarholz 380 %
Rheda-Wiedenbrück 423 %
Rietberg 425 %
Oelde 474 %
Gütersloh 479 %
Langenberg 479 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rheda-Wiedenbrück

In Nordrhein-Westfalen berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Rheda-Wiedenbrück berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 128.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 501 %
=
Grundsteuer 2025 199,11 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rheda-Wiedenbrück berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Rheda-Wiedenbrück

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Rheda-Wiedenbrück

Für eine Wohnung mit 58 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1951, einer anteiligen Grundstücksgröße von 33 qm und einem Bodenrichtwert von 350,00 € / qm in Rheda-Wiedenbrück (Mietniveaustufe 3) beträgt der Grundsteuerwert 73.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rheda-Wiedenbrück beläuft sich damit ab 2025 auf 114,46 €.

Grundsteuerwert
73.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
501 %
= Grundsteuer
114,46 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rheda-Wiedenbrück

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1972) auf einem Grundstück von 526 qm (Bodenrichtwert 350,00 €) und einer Wohnungsfläche von 161 qm in Rheda-Wiedenbrück (Mietniveaustufe 3) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 264.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 410,33 €.

Grundsteuerwert
264.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
501 %
= Grundsteuer
410,33 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rheda-Wiedenbrück

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1996) in Rheda-Wiedenbrück (Bodenrichtwert 280,00 €, Mietniveaustufe 3) mit einer Grundstücksfläche von 287 qm und einer Wohnfläche von 165 qm beträgt 281.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 437,66 €.

Grundsteuerwert
281.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
501 %
= Grundsteuer
437,66 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Rheda-Wiedenbrück

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Rheda-Wiedenbrück mit einem Bodenwert von 598.150,00 Euro (Grundstücksfläche 1.709 qm × 350,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.838.036,25 Euro (Baujahr 2007, Normalherstellungskosten 1.736,00 Euro, Brutto-Gundfläche 950 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.827.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.827.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
501 %
= Grundsteuer
2.627,72 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Wiedenbrück festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Rheda-Wiedenbrück.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rheda-Wiedenbrück aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Rheda-Wiedenbrück mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rheda-Wiedenbrück.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Rheda-Wiedenbrück.

Grundsteuer Hebesatz Rheda-Wiedenbrück

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2023 um 18,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rheda-Wiedenbrück

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 8.489.718,00 €
Gewerbesteuer 35.099.914,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 25.193.389,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 5.767.244,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 48.697 Einwohnern in Rheda-Wiedenbrück betrug die Grundsteuer durchschnittlich 174,34 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rheda-Wiedenbrück

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Rheda-Wiedenbrück beträgt 501 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Rheda-Wiedenbrück ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Rheda-Wiedenbrück wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Rheda-Wiedenbrück in Nordrhein-Westfalen liegt, berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)