Grundsteuer Enkenbach-Alsenborn

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Enkenbach-Alsenborn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 345 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 619 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 594 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Enkenbach-Alsenborn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Enkenbach-Alsenborn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 481,49 %. Damit liegt der Hebesatz in Enkenbach-Alsenborn 3,55 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Fischbach 465 % und in Neuhemsbach 480 %. Die Grundsteuer in Kaiserslautern wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Enkenbach-Alsenborn

Enkenbach-AlsenbornGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Sembach 385 %
Mehlingen 400 %
Enkenbach-Alsenborn 465 %
Fischbach 465 %
Ramsen 465 %
Wattenheim 465 %
Neuhemsbach 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Enkenbach-Alsenborn

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Enkenbach-Alsenborn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 155.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 224,59 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Enkenbach-Alsenborn berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Enkenbach-Alsenborn

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Enkenbach-Alsenborn

Für eine Eigentumswohnung mit 82 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1983, einer anteiligen Grundstücksfläche von 44 qm und einem Bodenrichtwert von 50,00 € / qm in Enkenbach-Alsenborn (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 97.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Enkenbach-Alsenborn beläuft sich damit ab 2025 auf 139,83 €.

Grundsteuerwert
97.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
139,83 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Enkenbach-Alsenborn

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1952) auf einem Grundstück von 541 qm (Bodenrichtwert 220,00 €) und einer Wohnungsfläche von 209 qm in Enkenbach-Alsenborn (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 228.500,00 € und die Grundsteuer damit auf 329,38 €.

Grundsteuerwert
228.500,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
329,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Enkenbach-Alsenborn

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1962) in Enkenbach-Alsenborn (Bodenrichtwert 270,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 145 qm und einer Wohnfläche von 93 qm beträgt 95.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 138,10 €.

Grundsteuerwert
95.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
138,10 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Enkenbach-Alsenborn

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Enkenbach-Alsenborn mit einem Bodenwert von 52.600,00 Euro (Grundstücksfläche 1.052 qm × 50,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 524.820,47 Euro (Baujahr 1992, Normalherstellungskosten 1.118,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.053 qm), beträgt der Grundsteuerwert 433.000,00 Euro.

Grundsteuerwert
433.000,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
618,32 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kaiserslautern festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Enkenbach-Alsenborn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Enkenbach-Alsenborn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Enkenbach-Alsenborn mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Enkenbach-Alsenborn.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Enkenbach-Alsenborn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn

Informieren Sie sich hier, ob Enkenbach-Alsenborn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Enkenbach-Alsenborn

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2022 um 10,7 % gestiegen.

Steueraufkommen Enkenbach-Alsenborn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.283.208,00 €
Gewerbesteuer 2.651.943,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.700.426,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 470.691,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.148 Einwohnern in Enkenbach-Alsenborn betrug die Grundsteuer durchschnittlich 179,52 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Enkenbach-Alsenborn beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Enkenbach-Alsenborn ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Enkenbach-Alsenborn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Enkenbach-Alsenborn in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)