Grundsteuer Peterswald-Löffelscheid

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Peterswald-Löffelscheid

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Peterswald-Löffelscheid mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Peterswald-Löffelscheid per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Peterswald-Löffelscheid 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Walhausen 465 % und in Panzweiler 465 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Peterswald-Löffelscheid

Peterswald-LöffelscheidGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Peterswald-Löffelscheid 365 %
Belg 365 %
Bell 365 %
Haserich 365 %
Kappel 365 %
Mastershausen 365 %
Panzweiler 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Peterswald-Löffelscheid

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Peterswald-Löffelscheid berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 84.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 95,27 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Peterswald-Löffelscheid ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Peterswald-Löffelscheid

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Peterswald-Löffelscheid

Für eine Eigentumswohnung mit 121 qm Wohnfläche, Baujahr 1981, einer anteiligen Grundstücksfläche von 66 qm und einem Bodenrichtwert von 43,00 € / qm in Peterswald-Löffelscheid (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 122.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Peterswald-Löffelscheid beläuft sich damit ab 2025 auf 139,06 €.

Grundsteuerwert
122.900,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
139,06 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Peterswald-Löffelscheid

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1940) auf einem Grundstück von 270 qm (Bodenrichtwert 20,00 €) und einer Wohnungsfläche von 87 qm in Peterswald-Löffelscheid (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 73.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 82,83 €.

Grundsteuerwert
73.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
82,83 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Peterswald-Löffelscheid

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1935) in Peterswald-Löffelscheid (Bodenrichtwert 43,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 271 qm und einer Wohnfläche von 145 qm beträgt 98.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 111,57 €.

Grundsteuerwert
98.600,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
111,57 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Peterswald-Löffelscheid

Für ein Geschäftsgrundstück (Bürogebäude) in Peterswald-Löffelscheid mit einem Bodenwert von 75.035,00 Euro (Grundstücksfläche 1.745 qm × 43,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 634.907,44 Euro (Baujahr 1983, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.455 qm), beträgt der Grundsteuerwert 532.400,00 Euro.

Grundsteuerwert
532.400,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
660,72 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Peterswald-Löffelscheid.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Peterswald-Löffelscheid aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Peterswald-Löffelscheid mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Peterswald-Löffelscheid.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Peterswald-Löffelscheid.

Aktuelles zur Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid

Informieren Sie sich hier, ob Peterswald-Löffelscheid eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Peterswald-Löffelscheid

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2013 um 8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Peterswald-Löffelscheid

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 72.109,00 €
Gewerbesteuer 89.446,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 270.545,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 4.594,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 726 Einwohnern in Peterswald-Löffelscheid betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 99,32 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Peterswald-Löffelscheid beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Peterswald-Löffelscheid ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Peterswald-Löffelscheid wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Peterswald-Löffelscheid in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)