Grundsteuer Rittersdorf

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Rittersdorf (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Rittersdorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rittersdorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rittersdorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Rittersdorf 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ließem 380 % und in Nattenheim 380 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rittersdorf

RittersdorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wiersdorf 330 %
Ließem 380 %
Nattenheim 380 %
Rittersdorf 400 %
Brecht 400 %
Wißmannsdorf 450 %
Bitburg 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rittersdorf

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Rittersdorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 123.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 153,14 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Rittersdorf kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Rittersdorf

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rittersdorf

Für eine Eigentumswohnung mit 66 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1950, einer anteiligen Grundstücksgröße von 40 qm und einem Bodenrichtwert von 50,00 € / qm in Rittersdorf (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 52.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rittersdorf beläuft sich damit ab 2025 auf 65,47 €.

Grundsteuerwert
52.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
65,47 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rittersdorf

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1933) auf einem Grundstück von 396 qm (Bodenrichtwert 60,00 €) und einer Wohnungsfläche von 139 qm in Rittersdorf (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 113.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 140,49 €.

Grundsteuerwert
113.300,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
140,49 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rittersdorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1955) in Rittersdorf (Bodenrichtwert 65,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 135 qm und einer Wohnfläche von 81 qm beträgt 66.100,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 81,96 €.

Grundsteuerwert
66.100,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
81,96 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Rittersdorf

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Rittersdorf mit einem Bodenwert von 45.350,00 Euro (Grundstücksfläche 907 qm × 50,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.881.242,07 Euro (Baujahr 2006, Normalherstellungskosten 1.859,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.135 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.155.900,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.155.900,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.572,04 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Bitburg-Prüm festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Rittersdorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rittersdorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Rittersdorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rittersdorf.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Rittersdorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rittersdorf

Informieren Sie sich hier, ob Rittersdorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rittersdorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2011 um 11,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rittersdorf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 127.221,00 €
Gewerbesteuer 344.392,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 677.505,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 49.253,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.417 Einwohnern in Rittersdorf betrug die Grundsteuer durchschnittlich 89,78 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rittersdorf

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Rittersdorf beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Rittersdorf ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Rittersdorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Rittersdorf in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)