Grundsteuer Serrig

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Serrig (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Serrig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 388 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

465 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 411 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Aktuellen Hebesatz für Serrig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Serrig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 462,69 %. Damit liegt der Hebesatz in Serrig 0,50 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kastel-Staadt 500 % und in Taben-Rodt 465 %. Die Grundsteuer in Trier wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Serrig

SerrigGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Losheim am See 430 %
Serrig 465 %
Greimerath 465 %
Irsch 465 %
Taben-Rodt 465 %
Trassem 465 %
Kastel-Staadt 500 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Serrig

In Rheinland-Pfalz ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Serrig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 296.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 465 %
=
Grundsteuer 2025 427,55 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Serrig berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Serrig

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Serrig

Für eine Wohnung mit 135 qm Wohnfläche, Baujahr 1909, einer anteiligen Grundstücksfläche von 72 qm und einem Bodenrichtwert von 100,00 € / qm in Serrig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 106.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Serrig beläuft sich damit ab 2025 auf 153,95 €.

Grundsteuerwert
106.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
153,95 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Serrig

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1901) auf einem Grundstück von 308 qm (Bodenrichtwert 80,00 €) und einer Wohnungsfläche von 96 qm in Serrig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 92.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 133,19 €.

Grundsteuerwert
92.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
133,19 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Serrig

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1994) in Serrig (Bodenrichtwert 100,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 238 qm und einer Wohnfläche von 121 qm beträgt 154.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 223,00 €.

Grundsteuerwert
154.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
223,00 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Serrig

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Serrig mit einem Bodenwert von 265.000,00 Euro (Grundstücksfläche 2.650 qm × 100,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.502.125,89 Euro (Baujahr 1999, Normalherstellungskosten 1.705,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.395 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.060.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.060.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
465 %
= Grundsteuer
1.441,88 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Trier festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Serrig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Serrig aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Serrig mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Serrig.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Serrig.

Aktuelles zur Grundsteuer in Serrig

Informieren Sie sich hier, ob Serrig eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Serrig

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2022 um 16,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Serrig

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 176.990,00 €
Gewerbesteuer 183.657,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 646.152,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 31.116,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.671 Einwohnern in Serrig betrug die Grundsteuer durchschnittlich 105,92 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Serrig

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Serrig beträgt 465 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Serrig ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Serrig wird den Hebesatz 2025 Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Serrig in Rheinland-Pfalz liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)