Grundsteuer Sonnenberg-Winnenberg

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Sonnenberg-Winnenberg (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Sonnenberg-Winnenberg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 335 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Sonnenberg-Winnenberg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Sonnenberg-Winnenberg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Sonnenberg-Winnenberg 1,31 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Frauenberg 380 % und in Kronweiler 400 %. Die Grundsteuer in Saarbrücken wird anhand eines Hebesatzes von 520 % berechnet.

Nachbargemeinden von Sonnenberg-Winnenberg

Sonnenberg-WinnenbergGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Idar-Oberstein 290 %
Frauenberg 380 %
Sonnenberg-Winnenberg 400 %
Kronweiler 400 %
Niederbrombach 400 %
Oberbrombach 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Sonnenberg-Winnenberg

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Sonnenberg-Winnenberg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 135.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 167,40 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Sonnenberg-Winnenberg bestimmt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Sonnenberg-Winnenberg

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Sonnenberg-Winnenberg

Für eine Eigentumswohnung mit 172 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1951, einer anteiligen Grundstücksgröße von 115 qm und einem Bodenrichtwert von 135,00 € / qm in Sonnenberg-Winnenberg (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 130.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Sonnenberg-Winnenberg beläuft sich damit ab 2025 auf 161,45 €.

Grundsteuerwert
130.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
161,45 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Sonnenberg-Winnenberg

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1970) auf einem Grundstück von 397 qm (Bodenrichtwert 18,00 €) und einer Wohnungsfläche von 123 qm in Sonnenberg-Winnenberg (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 110.800,00 € und die Grundsteuer damit auf 137,39 €.

Grundsteuerwert
110.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
137,39 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Sonnenberg-Winnenberg

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1972) in Sonnenberg-Winnenberg (Bodenrichtwert 135,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 141 qm und einer Wohnfläche von 82 qm beträgt 82.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 102,18 €.

Grundsteuerwert
82.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
102,18 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Sonnenberg-Winnenberg

Für ein Geschäftsgrundstück (Laden) in Sonnenberg-Winnenberg mit einem Bodenwert von 152.955,00 Euro (Grundstücksfläche 1.133 qm × 135,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.797.849,04 Euro (Baujahr 2021, Normalherstellungskosten 1.633,00 Euro, Brutto-Gundfläche 756 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.365.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.365.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
1.857,08 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Idar-Oberstein festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Sonnenberg-Winnenberg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Sonnenberg-Winnenberg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Sonnenberg-Winnenberg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Sonnenberg-Winnenberg.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Sonnenberg-Winnenberg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Sonnenberg-Winnenberg

Informieren Sie sich hier, ob Sonnenberg-Winnenberg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Sonnenberg-Winnenberg

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 9,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Sonnenberg-Winnenberg

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 35.071,00 €
Gewerbesteuer 3.883,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 187.700,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 674,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 426 Einwohnern in Sonnenberg-Winnenberg betrug die Grundsteuer durchschnittlich 82,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Sonnenberg-Winnenberg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Sonnenberg-Winnenberg beträgt 400 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sonnenberg-Winnenberg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Sonnenberg-Winnenberg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Sonnenberg-Winnenberg in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)