Grundsteuer Burgstädt

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Burgstädt (Stadt in Sachsen).

Grundsteuer Hebesatz Burgstädt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

555 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Burgstädt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Burgstädt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Sachsen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 429,42 %. Damit liegt der Hebesatz in Burgstädt 29,25 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Taura 530 % und in Hartmannsdorf 450 %. Die Grundsteuer in Chemnitz wird anhand eines Hebesatzes von 580 % berechnet.

Nachbargemeinden von Burgstädt

BurgstädtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hartmannsdorf 450 %
Lunzenau 460 %
Penig 460 %
Mühlau 465 %
Taura 530 %
Burgstädt 555 %
Chemnitz 580 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Burgstädt

In Sachsen ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen) wie folgt:

Grundsteuer Burgstädt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 87.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,36 Promille
×
Hebesatz 555 %
=
Grundsteuer 2025 174,63 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Burgstädt berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Einfamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Burgstädt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Burgstädt

Für eine Eigentumswohnung mit 116 qm Wohnfläche, Baujahr 1991, einer anteiligen Grundstücksgröße von 77 qm und einem Bodenrichtwert von 27,00 € / qm in Burgstädt (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 137.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Burgstädt beläuft sich damit ab 2025 auf 274,33 €.

Grundsteuerwert
137.300,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
555 %
= Grundsteuer
274,33 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Burgstädt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1980) auf einem Grundstück von 529 qm (Bodenrichtwert 41,00 €) und einer Wohnungsfläche von 211 qm in Burgstädt (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 200.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 400,20 €.

Grundsteuerwert
200.300,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
555 %
= Grundsteuer
400,20 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Burgstädt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1903) in Burgstädt (Bodenrichtwert 23,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 245 qm und einer Wohnfläche von 125 qm beträgt 67.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 134,27 €.

Grundsteuerwert
67.200,00 €
× Steuermesszahl
0,36 ‰
× Hebesatz
555 %
= Grundsteuer
134,27 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Burgstädt

Für ein Geschäftsgrundstück (Hotel) in Burgstädt mit einem Bodenwert von 42.093,00 Euro (Grundstücksfläche 1.559 qm × 27,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 913.997,13 Euro (Baujahr 2003, Normalherstellungskosten 1.427,00 Euro, Brutto-Gundfläche 821 qm), beträgt der Grundsteuerwert 669.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
669.200,00 €
× Steuermesszahl
0,72 ‰
× Hebesatz
555 %
= Grundsteuer
2.674,10 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Mittweida festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Burgstädt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Burgstädt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Burgstädt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Burgstädt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Burgstädt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Burgstädt

Informieren Sie sich hier, ob Burgstädt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Burgstädt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 4,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Burgstädt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.504.977,00 €
Gewerbesteuer 5.746.587,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.216.491,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 819.495,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.473 Einwohnern in Burgstädt betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 143,70 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Burgstädt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Burgstädt beträgt 555 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Burgstädt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Burgstädt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Burgstädt in Sachsen liegt, ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell (mit Abweichungen).

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)