Grundsteuer Altenkirchen

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Altenkirchen (Stadt in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Altenkirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz von 1.893 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer B

530 Prozent (2023)

Für 2025 beträgt der aufkommensneutrale Hebesatz 977 Prozent.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Altenkirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Altenkirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 481,49 %. Damit liegt der Hebesatz in Altenkirchen 10,07 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Almersbach 550 % und in Michelbach 465 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Altenkirchen

AltenkirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Sörth 480 %
Fluterschen 485 %
Bachenberg 490 %
Schöneberg 490 %
Neitersen 500 %
Altenkirchen 530 %
Almersbach 550 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Altenkirchen

In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Altenkirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 124.200,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 530 %
=
Grundsteuer 2025 204,06 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Altenkirchen berechnet, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Ein- oder Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Geschäftsgrundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Altenkirchen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Altenkirchen

Für eine Eigentumswohnung mit 48 qm Wohnfläche, Baujahr 1994, einer anteiligen Grundstücksfläche von 25 qm und einem Bodenrichtwert von 125,00 € / qm in Altenkirchen (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 83.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Altenkirchen beläuft sich damit ab 2025 auf 136,37 €.

Grundsteuerwert
83.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
136,37 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Altenkirchen

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1941) auf einem Grundstück von 312 qm (Bodenrichtwert 50,00 €) und einer Wohnungsfläche von 125 qm in Altenkirchen (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 98.700,00 € und die Grundsteuer damit auf 162,16 €.

Grundsteuerwert
98.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
162,16 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Altenkirchen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1979) in Altenkirchen (Bodenrichtwert 42,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 173 qm und einer Wohnfläche von 94 qm beträgt 96.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 159,04 €.

Grundsteuerwert
96.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
159,04 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Altenkirchen

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Altenkirchen mit einem Bodenwert von 160.875,00 Euro (Grundstücksfläche 1.287 qm × 125,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 951.504,75 Euro (Baujahr 1996, Normalherstellungskosten 1.705,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.073 qm), beträgt der Grundsteuerwert 834.200,00 Euro.

Grundsteuerwert
834.200,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
530 %
= Grundsteuer
1.219,61 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Altenkirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Altenkirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Altenkirchen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Altenkirchen.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Altenkirchen.

Grundsteuer Hebesatz Altenkirchen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2022 um 23,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Altenkirchen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.344.829,00 €
Gewerbesteuer 7.190.726,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.262.986,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.084.217,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.283 Einwohnern in Altenkirchen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 214,04 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Altenkirchen

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Altenkirchen beträgt 530 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Altenkirchen ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Altenkirchen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Altenkirchen in Rheinland-Pfalz liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)