Grundsteuer Kollig

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Kollig (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).

Grundsteuer Hebesatz Kollig

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

365 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kollig mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kollig per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Kollig 8,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Gering 365 % und in Einig 365 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kollig

KolligGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kollig 365 %
Einig 365 %
Gering 365 %
Kaifenheim 365 %
Mertloch 365 %
Roes 365 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kollig

In Rheinland-Pfalz berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Kollig berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 152.600,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 365 %
=
Grundsteuer 2025 172,67 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Kollig berechnet, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Kollig

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Kollig

Für eine Eigentumswohnung mit 142 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1940, einer anteiligen Grundstücksgröße von 85 qm und einem Bodenrichtwert von 111,00 € / qm in Kollig (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 113.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kollig beläuft sich damit ab 2025 auf 128,09 €.

Grundsteuerwert
113.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
128,09 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kollig

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1905) auf einem Grundstück von 366 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) und einer Wohnungsfläche von 125 qm in Kollig (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 104.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 118,13 €.

Grundsteuerwert
104.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
118,13 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kollig

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1950) in Kollig (Bodenrichtwert 111,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 292 qm und einer Wohnfläche von 150 qm beträgt 120.200,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 136,01 €.

Grundsteuerwert
120.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
136,01 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Kollig

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Kollig mit einem Bodenwert von 229.881,00 Euro (Grundstücksfläche 2.071 qm × 111,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.834.892,92 Euro (Baujahr 2005, Normalherstellungskosten 1.555,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.381 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.342.100,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.342.100,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
365 %
= Grundsteuer
1.665,53 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Mayen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Kollig.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kollig aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Kollig mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kollig.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Kollig.

Grundsteuer Hebesatz Kollig

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 4,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Kollig

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 51.529,00 €
Gewerbesteuer 186.917,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 330.551,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 8.242,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 582 Einwohnern in Kollig betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 88,54 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kollig

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Kollig beträgt 365 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Kollig ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Kollig wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Kollig in Rheinland-Pfalz liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)