Grundsteuer Treis-Karden
Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Treis-Karden (Gemeinde in Rheinland-Pfalz).
Grundsteuer Hebesatz Treis-Karden
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Grundsteuer | Hebesatz | Erläuterungen |
---|---|---|
Grundsteuer A | 300 Prozent (2022) | |
Grundsteuer B |
365 Prozent (2022) |
|
Grundsteuer C | Frühestens ab 2025 |
Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Treis-Karden mitteilen.
Grundsteuerdaten übermittelt und dennoch Erinnerungsschreiben erhalten: Daran könnte es liegen - Rheinland-Pfalz - Rhein-Zeitung (Westerwälder Zeitung)
Gut zu wissen:
Den Hebesatz legt die Gemeinde Treis-Karden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.
Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 5.000 Einwohnern 394,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Treis-Karden 8,17 % unter dem Durchschnitt. Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Pommern 465 % und in Müden (Mosel) 385 %. Die Grundsteuer in Neuwied wird anhand eines Hebesatzes von 610 % berechnet.
Nachbargemeinden von Treis-Karden
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Quellen:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
GeoBasis-DE / BKG 2022
Ranking 2022
Gemeinde | Grundsteuer B |
---|---|
Treis-Karden | 365 % |
Altstrimmig | 365 % |
Brohl | 365 % |
Burgen | 365 % |
Lieg | 365 % |
Lütz | 365 % |
Mörsdorf | 365 % |
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022
Berechnungsbeispiel
Grundsteuer berechnen Treis-Karden
In Rheinland-Pfalz bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bundesmodell wie folgt:
Grundsteuer Treis-Karden berechnen | Beispiel Einfamilienhaus |
---|---|
Grundsteuerwert | 131.800,00 Euro |
× | |
Steuermesszahl | 0,31 Promille |
× | |
Hebesatz | 365 % |
= | |
Grundsteuer 2025 | 149,13 Euro |
Wie sich der Grundsteuerwert in Treis-Karden kalkuliert, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Zweifamilienhäuser wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.
Ertragswertverfahren | Sachwertverfahren |
---|---|
Beispiele
Grundsteuer Wohnung Treis-Karden
Für eine Wohnung mit 136 qm Wohnfläche, Baujahr 2005, einer anteiligen Grundstücksfläche von 73 qm und einem Bodenrichtwert von 95,00 € / qm in Treis-Karden (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 245.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Treis-Karden beläuft sich damit ab 2025 auf 277,44 €.
Grundsteuerwert
245.200,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
277,44 € |
Grundsteuer Einfamilienhaus Treis-Karden
Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1950) auf einem Grundstück von 294 qm (Bodenrichtwert 95,00 €) und einer Wohnungsfläche von 91 qm in Treis-Karden (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 92.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 105,12 €.
Grundsteuerwert
92.900,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
105,12 € |
Grundsteuer Zweifamilienhaus Treis-Karden
Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1970) in Treis-Karden (Bodenrichtwert 43,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 129 qm und einer Wohnfläche von 81 qm beträgt 70.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 79,77 €.
Grundsteuerwert
70.500,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,31 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
79,77 € |
Grundsteuer Geschäftsgrundstück Treis-Karden
Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Treis-Karden mit einem Bodenwert von 106.970,00 Euro (Grundstücksfläche 1.126 qm × 95,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 491.780,54 Euro (Baujahr 1983, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.127 qm), beträgt der Grundsteuerwert 449.000,00 Euro.
Grundsteuerwert
449.000,00 € |
× |
Steuermesszahl
0,34 ‰ |
× |
Hebesatz
365 % |
= |
Grundsteuer
557,21 € |
Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Simmern-Zell festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Treis-Karden.
Zuständigkeiten
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Simmern-ZellSchlossstr. 42, 56856 Zell
Zuständige Gemeinde:
Treis-Karden
http://www.treis-karden.de
Tools zur Bescheidprüfung
Bodenrichtwert
Aktuelles zur Grundsteuer in Treis-Karden
Informieren Sie sich hier, ob Treis-Karden eine Erhöhungen der Grundsteuer plant
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- Westerwälder Zeitung: Grundsteuerdaten übermittelt und dennoch Erinnerungsschreiben erhalten: Daran könnte es liegen - Rheinland-Pfalz - Rhein-Zeitung
- Westerwälder Zeitung: Auf Vallendarer kommt höhere Grundsteuer zu: Haushaltsentwurf in Stadtratssitzung vorgestellt - Koblenz & Region - Rhein-Zeitung
- Nahe-Zeitung: 20 Jahre Stiftsmuseum Treis-Karden: Wenn die Geschichte lebendig wird - Kreis Cochem-Zell - Rhein-Zeitung
Stand vom 24.04.2024
Erhöhung:
Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2013 um 8 % gestiegen.
Gut zu wissen:
Steueraufkommen
Treis-Karden
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2021
Ausgewählte Steuerarten
Steuerart | Betrag (2022) |
---|---|
Grundsteuer A und B | 290.919,00 € |
Gewerbesteuer | 7.447.940,00 € |
Einkommensteuer (Anteil) | 1.022.590,00 € |
Umsatzsteuer (Anteil) | 376.614,00 € |
Weitere | Nicht bekannt |
Gut zu wissen:
Bei 2.165 Einwohnern in Treis-Karden betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 134,37 Euro pro Kopf.
Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Treis-Karden
Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)
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Größere Gemeinden in der Nähe
Koblenz 420 % Neuwied 610 % Andernach 550 % Bad Neuenahr-Ahrweiler 410 % Idar-Oberstein 290 % Bad Honnef 715 % Wachtberg 695 % Mayen 535 % Wittlich 380 % -
Gemeinden mit ähnlichem Hebesatz
Regensburg 395 % Ratingen 400 % Marburg 390 % Aschaffenburg 400 % Aalen 370 % Fulda 340 % Sindelfingen 390 % Friedrichshafen 340 % Neu-Ulm 375 %