Grundsteuer Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Gemeinde in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 313 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

412 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Mohlsdorf-Teichwolframsdorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit bis zu 5.000 Einwohnern 395,41 %. Damit liegt der Hebesatz in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf 4,20 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Netzschkau 430 % und in Reichenbach im Vogtland 450 %. Die Grundsteuer in Plauen wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Mohlsdorf-TeichwolframsdorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Seelingstädt 389 %
Fraureuth 410 %
Mohlsdorf-Teichwolframsdorf 412 %
Langenbernsdorf 413 %
Berga/Elster 426 %
Greiz 439 %
Reichenbach im Vogtland 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

In Thüringen bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Mohlsdorf-Teichwolframsdorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 102.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 412 %
=
Grundsteuer 2025 130,27 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Für eine Wohnung mit 187 qm Wohnungsfläche, Baujahr 1913, einer anteiligen Grundstücksfläche von 106 qm und einem Bodenrichtwert von 16,00 € / qm in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Mietniveaustufe 1) beträgt der Grundsteuerwert 133.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf beläuft sich damit ab 2025 auf 169,87 €.

Grundsteuerwert
133.000,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
412 %
= Grundsteuer
169,87 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1900) auf einem Grundstück von 376 qm (Bodenrichtwert 16,00 €) und einer Wohnungsfläche von 111 qm in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 85.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 108,82 €.

Grundsteuerwert
85.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
412 %
= Grundsteuer
108,82 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1915) in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Bodenrichtwert 18,00 €, Mietniveaustufe 1) mit einer Grundstücksfläche von 163 qm und einer Wohnfläche von 82 qm beträgt 56.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 72,42 €.

Grundsteuerwert
56.700,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
412 %
= Grundsteuer
72,42 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Für ein Geschäftsgrundstück (Ärztehaus) in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf mit einem Bodenwert von 19.104,00 Euro (Grundstücksfläche 1.194 qm × 16,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 1.841.898,86 Euro (Baujahr 2008, Normalherstellungskosten 2.075,00 Euro, Brutto-Gundfläche 919 qm), beträgt der Grundsteuerwert 1.116.600,00 Euro.

Grundsteuerwert
1.116.600,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
412 %
= Grundsteuer
1.564,12 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Altenburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Grundstücksart

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Mohlsdorf-Teichwolframsdorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Informieren Sie sich hier, ob Mohlsdorf-Teichwolframsdorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2020 um 2,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 451.865,00 €
Gewerbesteuer 823.819,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.420.747,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 158.436,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.681 Einwohnern in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 96,53 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf beträgt 412 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Mohlsdorf-Teichwolframsdorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Mohlsdorf-Teichwolframsdorf in Thüringen liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)