Grundsteuer Stadtroda

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Stadtroda (Stadt in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Stadtroda

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 304 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

411 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Stadtroda mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Stadtroda per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 400,52 %. Damit liegt der Hebesatz in Stadtroda 2,62 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Tröbnitz 389 % und in Tissa 389 %. Die Grundsteuer in Jena wird anhand eines Hebesatzes von 495 % berechnet.

Nachbargemeinden von Stadtroda

StadtrodaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Bobeck 405 %
Großbockedra 405 %
Laasdorf 405 %
Möckern 405 %
Mörsdorf 405 %
Schlöben 405 %
Stadtroda 411 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Stadtroda

In Thüringen berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Stadtroda berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 105.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,31 Promille
×
Hebesatz 411 %
=
Grundsteuer 2025 134,29 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Stadtroda ermittelt, hängt von der Art des Grundstücks ab. Für Wohngrundstücke wie Wohnungseigentum wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. gemischt genutzte Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Stadtroda

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Stadtroda

Für eine Wohnung mit 94 qm Wohnfläche, Baujahr 1985, einer anteiligen Grundstücksgröße von 49 qm und einem Bodenrichtwert von 100,00 € / qm in Stadtroda (Mietniveaustufe 2) beträgt der Grundsteuerwert 107.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Stadtroda beläuft sich damit ab 2025 auf 136,84 €.

Grundsteuerwert
107.400,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
411 %
= Grundsteuer
136,84 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Stadtroda

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1962) auf einem Grundstück von 268 qm (Bodenrichtwert 100,00 €) und einer Wohnfläche von 93 qm in Stadtroda (Mietniveaustufe 2) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 100.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 127,66 €.

Grundsteuerwert
100.200,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
411 %
= Grundsteuer
127,66 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Stadtroda

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus (Baujahr 1997) in Stadtroda (Bodenrichtwert 41,00 €, Mietniveaustufe 2) mit einer Grundstücksfläche von 248 qm und einer Wohnfläche von 131 qm beträgt 178.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 227,81 €.

Grundsteuerwert
178.800,00 €
× Steuermesszahl
0,31 ‰
× Hebesatz
411 %
= Grundsteuer
227,81 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Stadtroda

Für ein Geschäftsgrundstück (Kino) in Stadtroda mit einem Bodenwert von 145.600,00 Euro (Grundstücksfläche 1.456 qm × 100,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 543.364,55 Euro (Baujahr 1986, Normalherstellungskosten 1.004,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.214 qm), beträgt der Grundsteuerwert 516.700,00 Euro.

Grundsteuerwert
516.700,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
411 %
= Grundsteuer
722,04 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Jena festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Stadtroda.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Stadtroda aus


Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Stadtroda mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Stadtroda.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Stadtroda.

Aktuelles zur Grundsteuer in Stadtroda

Informieren Sie sich hier, ob Stadtroda eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Stadtroda

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 0,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Stadtroda

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 696.967,00 €
Gewerbesteuer 2.287.001,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.357.932,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 478.861,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.571 Einwohnern in Stadtroda betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 106,07 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Stadtroda

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Stadtroda beträgt 411 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Stadtroda ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Stadtroda wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Stadtroda in Thüringen liegt, berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)