Grundsteuer Buttstädt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Buttstädt (Gemeinde in Thüringen).

Grundsteuer Hebesatz Buttstädt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 312 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

391 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Buttstädt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Buttstädt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Thüringen mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 401,40 %. Damit liegt der Hebesatz in Buttstädt 2,66 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rastenberg 390 % und in Ilmtal-Weinstraße 400 %. Die Grundsteuer in Weimar wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Buttstädt

ButtstädtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kleinneuhausen 390 %
Ostramondra 390 %
Rastenberg 390 %
Buttstädt 391 %
Bad Sulza 398 %
Ilmtal-Weinstraße 400 %
Am Ettersberg 402 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Buttstädt

In Thüringen bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell wie folgt:

Grundsteuer Buttstädt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 0,00 Euro
×
Steuermesszahl 0 Promille
×
Hebesatz 391 %
=
Grundsteuer 2025 0,00 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Buttstädt ermittelt, hängt von der Grundstücksart ab. Für Wohngrundstücke wie Eigentumswohnungen wendet das Finanzamt zur Bewertung das Ertragswertverfahren an. Andere Grundstücke wie z.B. Teileigentum werden im Sachwertverfahren bewertet.

Ertragswertverfahren Sachwertverfahren

Grundsteuer Rechner Buttstädt

Beispiele

Grundsteuer Einfamilienhaus Buttstädt

Für ein Einfamilienhaus (Baujahr 1964) auf einem Grundstück von 220 qm (Bodenrichtwert 38,00 €) und einer Wohnungsfläche von 86 qm in Buttstädt (Mietniveaustufe 1) beläuft sich der Grundsteuerwert auf 0,00 € und die Grundsteuer damit auf 0,00 €.

Grundsteuerwert
0,00 €
× Steuermesszahl
0 ‰
× Hebesatz
391 %
= Grundsteuer
0,00 €

Grundsteuer Geschäftsgrundstück Buttstädt

Für ein Geschäftsgrundstück (Verwaltungsgebäude) in Buttstädt mit einem Bodenwert von 33.306,00 Euro (Grundstücksfläche 1.281 qm × 26,00 € Bodenrichtwert) und einem Gebäudesachwert von 586.108,89 Euro (Baujahr 1984, Normalherstellungskosten 839,00 Euro, Brutto-Gundfläche 1.282 qm), beträgt der Grundsteuerwert 464.500,00 Euro.

Grundsteuerwert
464.500,00 €
× Steuermesszahl
0,34 ‰
× Hebesatz
391 %
= Grundsteuer
617,51 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Erfurt festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Buttstädt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Buttstädt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Art des Grundstücks

Mit wenigen Angaben einfach die richtige Grundstücksart herausfinden.

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Buttstädt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Buttstädt.

Nettokaltmiete

Tabelle zur pauschalen Nettokaltmiete für Wohngrundstücke in Buttstädt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Buttstädt

Informieren Sie sich hier, ob Buttstädt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Buttstädt

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2019 nicht geändert.

Steueraufkommen Buttstädt

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 839.802,00 €
Gewerbesteuer 2.237.103,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.853.084,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 299.762,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.664 Einwohnern in Buttstädt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 126,02 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Buttstädt

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Buttstädt beträgt 391 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Buttstädt ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Buttstädt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Buttstädt in Thüringen liegt, bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bundesmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)